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Projekte

2.1 Umfang und Verfahren FÖRDERBEREICH PROJEKTE

2.1.1 Umfang der Förderung

2.1.1.1 Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten, die während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entstehen, sind:

  • Honorare/ Aufwandsentschädigungen/ Personalkosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Sachkosten
  • Fahrtkosten
  • Mieten für Räume und Geräte
  • Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap

Langlebige Investitionsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 400 € werden nicht gefördert.

2.1.1.2 Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000 € pro Projekt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap werden gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus erstattet.

2.1.2 Verfahren

2.1.2.1 Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung: mit (2.1.2.1.1) und ohne (2.1.2.1.2) Vorantrag. Beim Vorantrag wird ein Vorbescheid erstellt, der Planungssicherheit bietet. Bei Anträgen ohne Vorantrag, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den noch vorhandenen Haushaltsmitteln.

2.1.2.1.1 Anträge mit Vorantrag
Die Anträge sind auf einem Formblatt vor dem geplanten Projekt zu stellen. Die Fristen dafür sind 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres.

Beizufügen sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Umsetzung der in der Präambel genannten Grundsätze
  • ein Konzept mit einer ausführlichen pädagogischen Beschreibung sowie einer Zeitplanung
  • die Ausschreibung/Bekanntmachung
  • ein Kosten- und Finanzierungsplan auf Formblatt

2.1.2.1.2 Anträge ohne Vorantrag
Die Anträge und der Verwendungsnachweis sind auf dem entsprechenden Formblatt bis 8 Wochen nach der Maßnahme einzureichen.

Beizufügen sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Umsetzung der in der Präambel genannten Grundsätze
  • das Konzept mit einer ausführlichen pädagogischen Beschreibung
  • die Ausschreibung/Bekanntmachung
  • tatsächliches Programm/Bericht inkl. zeitlichem Ablauf
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben auf Formblatt Teilnehmer*innenliste oder bei offenen Veranstaltungen: PLZ-Liste
  • gegebenenfalls Nachweis der Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap

2.1.2.2 Verwendungsnachweis

2.1.2.2.1 Anträge mit Vorantrag
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung einzureichen. Er hat folgende Unterlagen zu enthalten:

  • tatsächliches Programm/Bericht
  • Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben auf Formblatt
  • Teilnehmer*innenliste oder bei offenen Veranstaltungen: PLZ-Liste
  • gegebenenfalls Nachweis der Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap

2.1.2.2.2 Anträge ohne Vorantrag
Hier ist der Verwendungsnachweis bereits Bestandteil des Antrags.

2.1.2.3 Bewilligung

Über die endgültige Bewilligung entscheidet der Bezirksjugendring Mittelfranken innerhalb von 4 Wochen nach den Stichtagen zur Einreichung.

2.2 Zweck und Gegenstand FÖRDERBEREICH PROJEKTE

2.2.1 Förderung der Kinder- und Jugendkulturarbeit

2.2.1.1 Zweck der Förderung

Mit der Förderung soll die Bedeutung von Jugendkulturarbeit außerhalb kommerzieller Angebote durch die Träger der Jugendarbeit verstärkt werden. Zweck ist die Förderung von überörtlichen Projekten der Kinder- und Jugendkulturarbeit, die die Entwicklung kultureller Ausdrucksformen unterstützen, zu kultureller Aktivität anregen oder der Erprobung von Kulturformen dienen.

2.2.1.2 Gegenstand der Förderung

  • Kulturelle Veranstaltungen (z.B. Musikfestivals, Kleinkunst, Ausstellungen, Literatur, Theater, Film usw.)
  • Erprobung neuer Formen der Kinder- und Jugendkulturarbeit
  • Maßnahmen der kulturellen Bildung

2.2.2 Förderung von Projekten der Medienpädagogik

2.2.2.1 Zweck der Förderung

Mit der Förderung soll die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden, um eine sinnvolle, reflektierte und verantwortungsbewusste Nutzung von Medien zu unterstützen. Hierzu gehören u.a. die Fähigkeit zur überlegten Auswahl verschiedener Angebote und die Fähigkeit zu einer angemessenen Verwendung von Medien in Freizeit, Schule und Beruf.

2.2.2.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die

  • Kinder und Jugendliche zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Medien befähigen
  • Kinder und Jugendliche zur Gestaltung von eigenen medialen Produkten befähigen, z.B. Hörspiel-/Film-/E-Partizipationsprojekte
  • Multiplikator*innen über neue Entwicklungen in der Medienpädagogik informieren und fortbilden

2.2.3 Förderung von Projekten der interkulturellen Jugendarbeit

2.2.3.1 Zweck der Förderung

Mit der Förderung soll die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu einem Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit werden.

2.2.3.2 Gegenstand der Förderung

Zur Verwirklichung des Ziels sollen auf der Grundlage interkulturellen Lernens die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Kulturen, die Fähigkeit zur Selbsthilfe und/oder Selbstorganisation bzw. Integration in das Gemeinwesen/ in die Jugendarbeit gestärkt werden.

Gefördert werden Projekte, die:

  • die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in das Gemeinwesen und/oder die Jugendarbeit fördern
  • die Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund unterstützen
  • interkulturelles Lernen ermöglichen

2.2.4 Förderung von Projekten der politischen Bildung und Partizipation

2.2.4.1 Zweck der Förderung

Durch die Förderung sollen Projekte ermöglicht werden, die das politische Interesse von Kindern und Jugendlichen fördern, sowie eine aktive Mitgestaltung an der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ermöglichen.

2.2.4.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die

  • Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung hin zu kompetenten und verantwortungsvollen Demokratinnen und Demokraten unterstützen
  • dazu beitragen, neue Konzepte der politischen Bildung und Möglichkeiten der Partizipation zu erarbeiten
  • bewährte Konzepte der politischen Bildung verbreiten und bestehende Partizipationsformen stärken
  • E-Partizipation als Methode nutzen

2.2.5 Förderung von Projekten des Gender Mainstreaming

2.2.5.1 Zweck der Förderung

Durch die Förderung soll ermöglicht werden, dass bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die spezifischen Lebenssituationen und Interessen von Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigt werden.

2.2.5.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die das Ziel der Gleichstellung verfolgen und dazu dienen die bisherigen erfolgreichen Bemühungen des Gender Mainstreaming in der Praxis weiter zu entwickeln.

2.2.6 Förderung von Projekten der Inklusion von jungen Menschen mit Handicap

2.2.6.1 Zweck der Förderung

Das Konzept der Inklusion ist verbunden mit einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe, die den Auftrag hat, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. Die Förderung soll die Antragsteller in die Lage versetzen ihre eigenen Angebote für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Einschränkungen, zu öffnen und ihnen so eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

2.2.6.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die

  • Unterstützung für junge Menschen mit Handicap oder in schwierigen Lebenssituationen anbieten
  • Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung (von Angeboten) von und durch junge Menschen mit Handicap schaffen
  • dem Antragsteller die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion ermöglichen
  • junge Menschen mit und ohne Handicap gleichberechtigt teilhaben lassen

2.2.7 Förderung von Projekten zu Ökologie und der Bildung zu nachhaltiger Entwicklung

2.2.7.1 Zweck der Förderung

Durch die Förderung sollen Projekte ermöglicht werden, bei welchen Kinder und Jugendliche für die Umwelt und Natur sensibilisiert werden, ihr Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung, schonenden Ressourcenverbrauch und regionalen Konsum gefördert wird oder sie zum aktiven Umweltschutz befähigt werden.

2.2.7.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die

  • die Kinder und Jugendliche auf die Gefährdung der natürlichen Lebenslagen aufmerksam machen
  • Prinzipien und Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft vermitteln
  • sich mit Umweltfragen beschäftigen
  • die Umsetzung einer ökologischen Lebensweise zum Inhalt haben
  • Naturerlebnisse ermöglichen

2.2.8 Förderung der Ehrenamtlichkeit in der Jugendarbeit

2.2.8.1 Zweck der Förderung

Durch die Förderung soll die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die Gesellschaft verdeutlicht, sowie die Ehrenamtlichkeit in der Jugendarbeit gefördert werden und somit jungen Menschen durch die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten die Möglichkeit geboten werden, Schlüsselqualifikationen des modernen Lebens zu erlernen.

2.2.8.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die

  • die Erprobung neuer Modelle des Ehrenamts-Managements ermöglichen.
  • dazu beitragen die Akzeptanz und Bekanntheit der JULEICA auf Bezirksebene zu stärken.
  • Methoden der Gewinnung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit zum Inhalt haben
  • die Bedeutung des Ehrenamts in der Gesellschaft darstellen.

2.2.9 Förderung von Präventionsprojekten

2.2.9.1 Zweck der Förderung

Mit der Förderung soll die Bedeutung der präventiven Wirkung von Jugendarbeit, in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz verstärkt werden. Sie soll der Förderung von Stärken und einer gesunden Lebensweise dienen.

2.2.9.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die

  • die Stärkung der Selbstständigkeit und Kritikfähigkeit fördern.
  • die Kinder und Jugendliche befähigen, sich eigenverantwortlich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Mögliche Themen:

  • Jugendmedienschutz
  • Gewaltprävention
  • Schutz vor Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Gesunde Ernährung
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch
  • Sexualität