Bezirksjugendring Mittelfranken
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 23 98 09-0
Fax: 0911/ 23 98 09-16
Mail: info@bezjr-mfr.de
2.1.1.1 Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten, die während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entstehen, sind:
Langlebige Investitionsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 400 € werden nicht gefördert.
2.1.1.2 Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000 € pro Projekt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap werden gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus erstattet.
2.1.2.1 Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung: mit (2.1.2.1.1) und ohne (2.1.2.1.2) Vorantrag. Beim Vorantrag wird ein Vorbescheid erstellt, der Planungssicherheit bietet. Bei Anträgen ohne Vorantrag, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den noch vorhandenen Haushaltsmitteln.
2.1.2.1.1 Anträge mit Vorantrag
Die Anträge sind auf einem Formblatt vor dem geplanten Projekt zu stellen. Die Fristen dafür sind 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres.
Beizufügen sind:
2.1.2.1.2 Anträge ohne Vorantrag
Die Anträge und der Verwendungsnachweis sind auf dem entsprechenden Formblatt bis 8 Wochen nach der Maßnahme einzureichen.
Beizufügen sind:
2.1.2.2 Verwendungsnachweis
2.1.2.2.1 Anträge mit Vorantrag
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung einzureichen. Er hat folgende Unterlagen zu enthalten:
2.1.2.2.2 Anträge ohne Vorantrag
Hier ist der Verwendungsnachweis bereits Bestandteil des Antrags.
2.1.2.3 Bewilligung
Über die endgültige Bewilligung entscheidet der Bezirksjugendring Mittelfranken innerhalb von 4 Wochen nach den Stichtagen zur Einreichung.
2.2.1.1 Zweck der Förderung
Mit der Förderung soll die Bedeutung von Jugendkulturarbeit außerhalb kommerzieller Angebote durch die Träger der Jugendarbeit verstärkt werden. Zweck ist die Förderung von überörtlichen Projekten der Kinder- und Jugendkulturarbeit, die die Entwicklung kultureller Ausdrucksformen unterstützen, zu kultureller Aktivität anregen oder der Erprobung von Kulturformen dienen.
2.2.1.2 Gegenstand der Förderung
2.2.2.1 Zweck der Förderung
Mit der Förderung soll die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden, um eine sinnvolle, reflektierte und verantwortungsbewusste Nutzung von Medien zu unterstützen. Hierzu gehören u.a. die Fähigkeit zur überlegten Auswahl verschiedener Angebote und die Fähigkeit zu einer angemessenen Verwendung von Medien in Freizeit, Schule und Beruf.
2.2.2.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die
2.2.3.1 Zweck der Förderung
Mit der Förderung soll die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu einem Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit werden.
2.2.3.2 Gegenstand der Förderung
Zur Verwirklichung des Ziels sollen auf der Grundlage interkulturellen Lernens die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Kulturen, die Fähigkeit zur Selbsthilfe und/oder Selbstorganisation bzw. Integration in das Gemeinwesen/ in die Jugendarbeit gestärkt werden.
Gefördert werden Projekte, die:
2.2.4.1 Zweck der Förderung
Durch die Förderung sollen Projekte ermöglicht werden, die das politische Interesse von Kindern und Jugendlichen fördern, sowie eine aktive Mitgestaltung an der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ermöglichen.
2.2.4.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die
2.2.5.1 Zweck der Förderung
Durch die Förderung soll ermöglicht werden, dass bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die spezifischen Lebenssituationen und Interessen von Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigt werden.
2.2.5.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die das Ziel der Gleichstellung verfolgen und dazu dienen die bisherigen erfolgreichen Bemühungen des Gender Mainstreaming in der Praxis weiter zu entwickeln.
2.2.6.1 Zweck der Förderung
Das Konzept der Inklusion ist verbunden mit einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe, die den Auftrag hat, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. Die Förderung soll die Antragsteller in die Lage versetzen ihre eigenen Angebote für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Einschränkungen, zu öffnen und ihnen so eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
2.2.6.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die
2.2.7.1 Zweck der Förderung
Durch die Förderung sollen Projekte ermöglicht werden, bei welchen Kinder und Jugendliche für die Umwelt und Natur sensibilisiert werden, ihr Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung, schonenden Ressourcenverbrauch und regionalen Konsum gefördert wird oder sie zum aktiven Umweltschutz befähigt werden.
2.2.7.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die
2.2.8.1 Zweck der Förderung
Durch die Förderung soll die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für die Gesellschaft verdeutlicht, sowie die Ehrenamtlichkeit in der Jugendarbeit gefördert werden und somit jungen Menschen durch die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten die Möglichkeit geboten werden, Schlüsselqualifikationen des modernen Lebens zu erlernen.
2.2.8.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die
2.2.9.1 Zweck der Förderung
Mit der Förderung soll die Bedeutung der präventiven Wirkung von Jugendarbeit, in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz verstärkt werden. Sie soll der Förderung von Stärken und einer gesunden Lebensweise dienen.
2.2.9.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die
Mögliche Themen: