Bezirksjugendring Mittelfranken
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 23 98 09-0
Fax: 0911/ 23 98 09-16
Mail: info@bezjr-mfr.de
Die auf Bezirksebene tätigen Jugendverbände sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden, ihre anfallenden Leitungsaufgaben auf Bezirksebene wahrzunehmen. Dazu gehören insbesondere Aufgaben in Zusammenhang mit konzeptionellen und jugendpolitischen Fragestellungen, planerische Aufgaben des Verbandes, sowie die damit verbundenen Erledigungen der anfallenden Verwaltungsarbeiten.
Gefördert werden die Aufwendungen für die zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben.
Förderungsfähig sind alle Kosten, die bei der Wahrnehmung der zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben entstehen. Dies sind insbesondere Kosten für:
Sitzungen und Tagungen der Leitungsgremien, Öffentlichkeitsarbeit , Geschäftsbedarf, Personal, Sachaufwendungen wie Fahrtkosten, Aktivitäten
3.1 Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring vertretenen Jugendverbände.
3.2 Der Jugendverband muss auf Bezirksebene über eine zentrale Leitungsstelle für die Wahrnehmung der im Zweck der Förderung genannten Aufgaben verfügen.
3.3 Als Jugendverband auf Bezirksebene gilt, wer Vertretungsrecht in mindestens 5 Stadt-/Kreisjugendringen hat.
Ein Jugendverband, der sein Vertretungsrecht im Bezirksjugendring verliert, weil er nicht mehr in wenigstens fünf Stadt-/Kreisjugendringen im Bezirk vertreten ist, kann im Folgejahr nach der erneuten Aufnahme wieder einen Antrag auf Grundförderung stellen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem vom Bezirksjugendring-Ausschuss beschlossenen Verteilerschlüssel und ist abhängig von der Antragshöhe (als maximaler Förderbetrag) und der Anzahl der erreichten Basis- und Aktivitätenpunkte. (siehe Anlage)
Es dürfen maximal 10% des Haushaltsvolumens oder maximal 1.000 € ins Folgejahr übertragen werden. In begründeten und nachvollziehbaren Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
5.1.1 Die Anträge müssen von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Jugendverbandes beim Bezirksjugendring eingereicht werden.
5.1.2 Anträge müssen auf dem vom Bezirksjugendring Mittelfranken zur Verfügung gestellten Formular spätestens bis 01.03. des laufenden Kalenderjahres beim Bezirksjugendring eingegangen sein. Stichtag für die Erhebung der Mitgliederzahlen und Vertretungsrechte ist der 31.12. des Vorjahres.
5.1.3 Den Anträgen ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, in dem auch Einnahmen anderer Zuschussgeber und die Höhe der zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Rücklagen im vergangenen Jahr enthalten sind.
Der Bezirk Mittelfranken bewilligt den Zuschuss für das laufende Kalenderjahr. Die Höhe des Zuschusses wird durch einen Bewilligungsbescheid mitgeteilt
Die Auszahlung erfolgt unmittelbar an den antragstellenden Jugendverband.
Der Verwendungsnachweis ist mit einem Sachbericht/ Jahresbericht bis zum 01.03. des Folgejahres beim Bezirksjugendring vorzulegen.
Eine Belegprüfung behält sich der Bezirk Mittelfranken vor. Die Belege sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
ANLAGE:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Antragshöhe (als maximaler Förderbetrag) und der Anzahl der erreichten Basis- bzw. Aktivitätenpunkte. Basis- und Aktivitätenpunkte haben unterschiedliche Wertigkeit.
Durch die Aufteilung in Basis- und Aktivitätenförderung sollen die Jugendverbände einerseits Planungssicherheit erlangen, andererseits zur Mitarbeit beim Bezirksjugendring, sowie zur Durchführung von verbandsspezifischen und überfachlichen Aktivitäten angeregt werden.
Die Basispunkte berechnen sich aus:
Die Basispunkte entsprechen 80 % der zu verteilenden Summe.
Nachrichtlich: Die Kriterien sind wie im unten sichtbaren Download der Richtlinien gewichtet.
Die Aktivitätenpunkte berechnen sich aus:
Die Aktivitätenpunkte entsprechen 20 % der zu verteilenden Summe.
Nachrichtlich: Die Kriterien sind wie im unten sichtbaren Download der Richtlinien gewichtet.
Anmerkungen:
Geschäftsführung
Bezirksjugendring Mittelfranken
Gleißbühlstraße 7
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 23 98 09 11
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