Bezirksjugendring Mittelfranken
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 23 98 09-0
Fax: 0911/ 23 98 09-16
Mail: info@bezjr-mfr.de
Suche
Leichte Sprache
Leuchtturmprojekte können unabhängig von der Überörtlichkeit gefördert werden.
5.1.1.1 Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten, die während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entstehen, sind:
Langlebige Investitionsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 400 € werden nicht gefördert.
5.1.1.2 Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000 € pro Projekt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt.
Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap werden gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus erstattet.
5.1.2.1 Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung: mit (5.1.2.1) und ohne (5.1.2.2) Vorantrag
Beim Vorantrag wird ein Vorbescheid erstellt, der Planungssicherheit bietet. Bei Anträgen ohne Vorantrag, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den noch vorhandenen Haushaltsmitteln.
5.1.2.1.1 Anträge mit Vorantrag
Die Anträge sind auf einem Formblatt vor dem geplanten Projekt zu stellen. Die Fristen dafür sind 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres.
Beizufügen sind:
5.1.2.1.2 Anträge ohne Vorantrag
Die Anträge und der Verwendungsnachweis sind auf dem entsprechenden Formblatt bis 8 Wochen nach der Maßnahme einzureichen.
Beizufügen sind:
5.1.2.2 Verwendungsnachweis
5.1.2.2.1 Anträge mit Vorantrag
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung einzureichen. Er hat folgende Unterlagen zu enthalten
5.1.2.2.2 Anträge ohne Vorantrag
Hier ist der Verwendungsnachweis bereits Bestandteil des Antrags.
5.1.2.3 Bewilligung
Über die endgültige Bewilligung entscheidet der Bezirksjugendring Mittelfranken innerhalb von 4 Wochen nach den Stichtagen zur Einreichung.
Mit dieser Förderung werden Projekte gefördert, die einen wesentlichen, modellhaften oder zukunftsweisenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Bezirk leisten.
Die förderfähigen Projekte müssen sich von den regelmäßigen und verbandstypischen Aktivitäten des Antragsstellers abheben und sind längerfristig, aber zeitlich begrenzt, angelegt.
Zukunftsweisend ist besonders:
Hier stehen die letzten Leuchtturmprojekte zum Herrunterladen bereit.
Teilen:
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 23 98 09-0
Fax: 0911/ 23 98 09-16
Mail: info@bezjr-mfr.de