Bezirksjugendring Mittelfranken
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 23 98 09-0
Fax: 0911/ 23 98 09-16
Mail: info@bezjr-mfr.de
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4.1.1.1 Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten, die während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entstehen, sind:
Langlebige Investitionsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 400 € werden nicht gefördert.
4.1.1.2 Höhe der Förderung
Der Zuschuss beträgt pro mittelfränkischen/r Teilnehmer*in unter 27 Jahren bis zu 15 € pro Tag, maximal 2.000 € pro Maßnahme. Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap werden gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus, erstattet.
4.1.2.1 Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung: mit (4.1.2.1.1) und ohne (4.1.2.1.2) Vorantrag. Beim Vorantrag wird ein Vorbescheid erstellt, der Planungssicherheit bietet. Bei Anträgen ohne Vorantrag, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den noch vorhandenen Haushaltsmitteln.
4.1.2.1.1 Anträge mit Vorantrag
Die Anträge sind auf einem Formblatt vor der geplanten Maßnahme zu stellen. Die Fristen dafür sind 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres.
Beizufügen sind:
4.1.2.1.2 Anträge ohne Vorantrag
Die Anträge und der Verwendungsnachweis sind auf dem entsprechenden Formblatt bis 8 Wochen nach der Maßnahme einzureichen.
Beizufügen sind:
4.1.2.2 Verwendungsnachweis
4.1.2.2.1 Anträge mit Vorantrag
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung einzureichen.
Er hat folgende Unterlagen zu enthalten:
4.1.2.2.2 Anträge ohne Vorantrag
Hier ist der Verwendungsnachweis bereits Bestandteil des Antrags.
4.1.2.3 Bewilligung
Über die endgültige Bewilligung entscheidet der Bezirksjugendring Mittelfranken innerhalb von 4 Wochen nach den Stichtagen zur Einreichung.
Die Antragsberechtigten sollen in die Lage versetzt werden Projekte im Bereich der internationalen Jugendarbeit durchzuführen. Gefördert werden Begegnungen zwischen Jugendlichen und/oder Jugendleiter*innen unterschiedlicher Nationalitäten, die zum Verständnis der jeweiligen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Situation beitragen. Zu einer Jugendbegegnung gehören Hin- und Rückbesuch.
Förderfähig sind Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit wie Jugendbegegnungen, binationale oder multinationale Maßnahmen, Projekte zur Anbahnung einer internationalen Maßnahme sowie Fachkräfteaustausch zwischen mittelfränkischen und ausländischen Gruppen im In- und Ausland. Zusätzlich werden die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung mit den mittelfränkischen Teilnehmer*innen gefördert.
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