Bezirksjugendring Mittelfranken
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 23 98 09-0
Fax: 0911/ 23 98 09-16
Mail: info@bezjr-mfr.de
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Bei der Förderung handelt es sich um eine ergänzende Förderung. Daher muss zunächst ein Antrag auf Förderung aus Mitteln des Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung (KSV Stellen: Landesverbände und BezJR) gestellt werden.
3.1.1.1 Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten sind in den Richtlinien des Bayerischen Jugendrings definiert.
Darüber hinaus sind Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus zu erstatten.
3.1.1.2 Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Der Tagessatz wird jährlich vom Förderausschuss des Bezirksjugendrings Mittelfranken neu festgelegt.
Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap werden gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus erstattet.
Referent*innen zählen, auch wenn sie nicht aus Mittelfranken kommen, zum förderfähigen Personenkreis.
3.1.2.1 Antragstellung
3.1.2.1.1 Jugendverbände
Anträge müssen sechs Wochen nach Eingang des Bewilligungsbescheides beim Antragsteller beim Bezirksjugendring eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind auf Formblättern des BJR einzureichen:
Im Falle der Ablehnung durch den Landesverband wegen ausgeschöpften Kontingents ist dies schriftlich zu dokumentieren, entweder durch den Ablehnungsbescheid oder durch den entsprechenden Schriftverkehr. Anträge, die ohne Bewilligungsbescheid über die Zuwendung aus Mitteln der Bayerischen Staatsregierung bei uns eingehen, werden nicht erfasst/bearbeitet.
3.1.2.1.2 Stadt- und Kreisjugendringe
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der KSV-Antragstellung.
Eingereicht werden müssen zusätzlich:
3.1.2.2 Bewilligung
Die Bewilligung erfolgt spätestens 8 Wochen nach Eingang des Antrags. Die Auszahlung orientiert sich am Zeitpunkt der Überweisung der Kassenmittel des BJR.
Für die Förderung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen in der Jugendarbeit AEJ (3.2.1) bzw. Jugendbildungsmaßnahmen (3.2.2) gelten die Richtlinien des Bayerischen Jugendrings.
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