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Arbeitsfeld

12 Stadt- und Kreisjugendringe in Mittelfranken

Satzungsbedingte Aufgaben

Basierend auf demokratischen Prinzipien erfüllen die Jugendringe zunächst ihre satzungsbedingten Aufgaben. Dazu gehören zum einen die Interessenvertretung für die Arbeitsgemeinschaft und alle Kinder und Jugendlichen, insbesondere im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte und -pflichten.

Karte von Deutschland, auf der verschiedene Orte mit Stecknadeln markiert sind

Verwirklicht werden diese Aufgaben durch die Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss und der Beteiligung bei der Jugendhilfe- und Bauleitplanung, den jugendpolitischen Stellungnahmen und der Kontaktpflege zu relevanten Entscheidungsträgern. Zum anderen gehören zu den satzungsbedingten Aufgaben die Förderung und Unterstützung der Kinderund Jugendarbeit von Jugendverbänden, Jugendgemeinschaften, Jugendinitiativen im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten. Dies geschieht insbesondere durch Sicherung von Zuschüssen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Beratung und Information sowie Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Eigene Arbeitsschwerpunkte

Darüber hinaus legt die Vollversammlung jedes Jugendrings eigene Arbeitsschwerpunkte in eigener Verantwortung fest. Diese sollen die Arbeit der Jugendorganisationen ergänzen und sich an den Bedarfen ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt orientieren, so z. B. mit der Bereitstellung eines Geräte- und Materialpools, Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche, außerschulischen Bildungsangeboten und Kooperationen mit anderen Institutionen.